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Wie man Kosmetikprodukte nach Japan importiert: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung 

Wie man Kosmetikprodukte nach Japan importiert: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung 

Die Einfuhr von Schönheitsprodukten nach Japan ist vor allem aus zwei Gründen lukrativ.

1- Japan ist der drittgrößte Kosmetik- und Körperpflegemarkt der Welt mit einem Wert von bis zu 40,62 Mrd. US-Dollar im Jahr 2023.

2- Die Verbraucher geben viel für Kosmetika, einschließlich Hautpflegeprodukte, aus. Das unterstützt das stetige Wachstum des Marktes.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Import von Kosmetika nach Japan wissen müssen und wie COVUE den Prozess für Sie vereinfachen kann.

Wer reguliert die Schönheitsprodukte in Japan?  

Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (MHLW) ist für die Regulierung von Schönheitsprodukten zuständig. Sie fallen unter das Gesetz über pharmazeutische und medizinische Geräte. Die Pharmaceuticals and Medical Devices Agency (PMDA) führt Inspektionen vor Ort und auf der Grundlage von Dokumenten durch, um Einfuhranträge aus dem Ausland zu prüfen.

Wie sind Schönheitsprodukte in Japan geregelt?  

Ihr Produkt wird wahrscheinlich in eine der unten genannten Kategorien fallen. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Kategorien hängen von der Wirkung, den Inhaltsstoffen und der Anwendungsmethode ab:

Kosmetika 

Diese Produkte haben eine milde Wirkung auf den menschlichen Körper und sind dazu bestimmt, durch Einreiben, Besprühen oder auf andere Weise auf den menschlichen Körper aufgetragen zu werden, um diesen zu reinigen, zu verschönern und attraktiver zu machen, das Aussehen zu verändern oder die Haut oder das Haar in gutem Zustand zu halten.

Zum Beispiel können Kosmetika sein:  

- Parfüm und Eau de Cologne

- Make-up-Kosmetik: Grundierungscremes, Lippenstifte, Augen-Make-up, usw.

- Hautpflegekosmetik: Hautlotion, Essenz, Hautmilch, Reinigungscreme, usw.

- Haarpflegeprodukte: Haarfärbemittel, Shampoo, Haarkur, etc.

- Kosmetika für besondere Zwecke: Sonnenschutzmittel, Rasierschaum, usw.

- Kosmetische Seifen

Quasi-Drogen

Quasi-Arzneimittel sind strenger reguliert als Kosmetika, da sie stärkere Wirkungen auf den menschlichen Körper haben, wie z. B. die Verhinderung von Übelkeit und anderen Unannehmlichkeiten, den Schutz vor Hitzeausschlag und Wundsein, die Förderung des Haarwachstums, die Entfernung von Haaren oder die Abwehr von Mäusen, Fliegen, Moskitos und Flöhen.

Quasi-Drogen können zum Beispiel sein:  

- Deodorants

- Enthaarungsmittel

- Behandlungen für das Haarwachstum

- Haarfärbemittel

- Badartikel

- Zahnpasta

- Dauerwelle und Glättungsprodukte

Es gibt auch eine Unterkategorie von Quasi-Drogen, die als medizinische Kosmetika bezeichnet werden. Diese können sein:  

- Aufhellende Produkte

- Anti-Aging-Produkte

- Produkte zur Behandlung von fettiger Haut oder Akne

- Produkte gegen Schuppen oder Juckreiz

- Produkte zur Entfernung von Sommersprossen

- Rasierprodukte

- Produkte gegen Sonnenbrand oder "Schneebrand"

- Anti-Bakterizide Produkte

Wie importiert man Schönheitsprodukte nach Japan? 

Das Gesetz über pharmazeutische Angelegenheiten regelt die Einfuhrverfahren. Bei der Einfuhr sind Sie für die Einhaltung der japanischen Gesetze und Qualitäts-/Sicherheitsstandards verantwortlich. Sie müssen die korrekten Unterlagen vorlegen, um den Zoll zu passieren. COVUE als Ihr Importeur und operativer Partner in Japan wickelt das Einfuhrverfahren in Ihrem Namen ab, um einen reibungslosen Ablauf Ihres Geschäfts zu gewährleisten.

Einfuhr von Kosmetika in Japan über IOR (Japan Importer of Record)

Wenn Sie beabsichtigen, Kosmetika in Japan ohne eine physische Einheit zu verkaufen, benötigen Sie einen lizenzierten IOR, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Hier sind die Schritte zur Einfuhr von Kosmetika mit Hilfe eines IOR.

Schritt 1: Wählen Sie einen Importeur aus

Sie müssen ein Unternehmen oder eine Person finden, die als Importeur für Ihre Kosmetika fungieren kann. Vergewissern Sie sich, dass sie Erfahrung mit dem Import von Kosmetika haben und mit den japanischen Vorschriften vertraut sind.

Schritt 2: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Informationen über die Produktionsstätte haben, in der Ihre Produkte hergestellt werden

Diese Informationen umfassen in der Regel den Herstellungsprozess, die Verpackung, die Etikettierung und die Lagerung.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihre Kosmetika nach Japan eingeführt werden können

Bevor Sie Kosmetika nach Japan einführen, müssen Sie sicherstellen, dass sie nach japanischem Recht zulässig sind. Japan hat strenge Vorschriften für Kosmetika, einschließlich der Verwendung bestimmter Inhaltsstoffe, Kennzeichnungsvorschriften und mehr.

Um den Vorschriften zu entsprechen, müssen Kosmetika einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden, die eine Prüfung und Inspektion der Inhaltsstoffe und Komponenten umfasst. Diese Bewertung wird in der Regel von Prüf- und Inspektionseinrichtungen durchgeführt, die vom MHLW benannt werden.

Die Bewertung umfasst in der Regel die Überprüfung der Liste der Inhaltsstoffe, um sicherzustellen, dass alle Inhaltsstoffe nach japanischem Recht zulässig sind, sowie Tests, um zu überprüfen, dass das Produkt keine verbotenen oder beschränkten Stoffe enthält. Darüber hinaus können die Prüf- und Inspektionseinrichtungen die Wirksamkeit und Sicherheit des Produkts für den Gebrauch bewerten, z. B. durch Hautreizungs- oder Toxizitätstests.

Informationen zu den japanischen Kosmetikvorschriften finden Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW).


Schritt 4: Auflistung und Registrierung der vom Hersteller hergestellten Produkte

Beachten Sie, dass Sie für jeden Hersteller einen Antrag stellen müssen. Sie müssen mehrere Anträge für Kosmetika und Körperpflegemittel stellen, wenn Sie mehrere Produkte anbieten. Sie müssen Informationen über das Produkt bereitstellen, einschließlich der Inhaltsstoffe, der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung und aller Warnhinweise oder Vorsichtsmaßnahmen.

Schritt 5: Einreichen der erforderlichen Unterlagen für die Produktregistrierung

Senden Sie Dokumente mit den korrekten Inhaltsstofflisten des Lieferanten oder des Herstellers. Die folgende Analyse der Inhaltsstoffe ist für die Sicherheit von Kosmetika oder Quasi-Arzneimitteln obligatorisch. Es ist das gleiche Verfahren für beide, aber die Anforderungen und Regulierungsbehörden können variieren.

Erforderliche Dokumente:

Liste der INCI-Bestandteile mit dem genauen Prozentsatz jeder Substanz (%). INCI-Namen werden international für die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen verwendet. Japan hält sich an diese Bezeichnungen. Darüber hinaus hat der japanische Verband der Kosmetikindustrie eine Liste geeigneter Inhaltsstoffnamen auf Etiketten zusammengestellt, die den Vorschriften entsprechen.

Bericht über die Produktprüfung im Labor (kann in 99 % der Fälle kostenlos von COVUE oder von anderen vom MHLW zugelassenen Prüf- und Inspektionseinrichtungen durchgeführt werden). Dieser Bericht umfasst Tests auf Schwermetalle, scharfe Konservierungsmittel, zugelassene Farb- und Duftstoffe, UV-Schutzmittel, mikrobielle Tests, pH-Wert, Viskosität und Stabilitätstests. Gemäß dem Pharmaceutical Affairs Law (PAL) müssen die Ergebnisse zeigen, dass das Produkt sicher ist.

Schritt 6: Produktetikett und Auflistung

Werbung und Kennzeichnung von Kosmetika sind gesetzlich geregelt. Darin sind die Richtlinien für die Kennzeichnung von Behältern oder Verpackungen sowie bestimmte Angaben, die nicht auf dem Etikett erscheinen dürfen, festgelegt. Produkte, die gegen die Kennzeichnungsvorschriften verstoßen, gelten als nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und dürfen nicht verkauft werden. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Behältnisse, Verpackungen oder Beipackzettel von Kosmetika speziell gekennzeichnet werden müssen, um die ordnungsgemäße Verwendung, Handhabung und Qualität sowie die Haftung sicherzustellen.

Was sind die Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika?

Das Gesetz über pharmazeutische Angelegenheiten legt die Kennzeichnungsvorschriften fest. Die Anbringung eines Etiketts in japanischer Sprache mit einer vollständigen Liste der Inhaltsstoffe auf der äußeren Verpackung ist von entscheidender Bedeutung. Irreführende oder falsche Angaben und nicht zugelassene Behauptungen sind verboten.

Quasi-Arzneimittel, die auf Wirkstoffen basierende Angaben machen, müssen vom MHLW genehmigt werden. COVUE, als Ihr Importeur, liefert die konforme Kennzeichnung in Japanisch für Ihre Produkte als Teil unserer End-2-End Japan Market Entry Lösungen.

Die Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika/Quasi-Arzneimittel in Japan umfassen Folgendes: 

1- Der Name des Produkts nach Typ

2- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs/Vertreibers

3- Markenname

4- Menge oder Gewicht des Produkts

5- Herstellungscode oder -nummer

6- Herkunftsland

7- Liste der vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) benannten Inhaltsstoffe

8- Etwaige besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Lagerung und Verwendung

9- Verfallsdatum wie vom MHLW festgelegt

10- Kontaktinformationen

11- Besondere Symbole für Aerosole und beigefügte Druckkapseln, die eine besondere Handhabung erfordern

12- Symbole, die das für die Verpackung verwendete Material angeben und den Benutzer über die bevorzugte Art der Müllsortierung für die Sammlung informieren. Das Gesetz schreibt vor, dass zur Förderung der effektiven Nutzung von Ressourcen.

 Ausnahme für Seifen: 

- Name und Anschrift des Hauptverteilers

- Markenname

- Das Wort "Seife"

- Liste der Inhaltsstoffe gemäß den Anforderungen des MHLW

- Herstellungsnummer oder Kabeljau

- Das Verfallsdatum der bezeichneten kosmetischen Seife

- Bei Erzeugnissen, die nach dem Rahmenmischverfahren hergestellt werden, ist ein entsprechender Hinweis angebracht

- Standardgewicht pro Einheit

- Herkunftsland

Schritt 7: Antrag und Meldung importieren

Ihr IOR-Unternehmen ist für die Beantragung und Übermittlung von Meldungen wie der Meldung über die Herstellung und den Verkauf von Kosmetika, der Meldung über die Einfuhr von Kosmetika für die Herstellung und den Verkauf und des Markennamens des Herstellers oder Importeurs verantwortlich. Diese Formulare enthalten eine Aufzeichnung der Test- und Inspektionsergebnisse, die belegen, dass das Produkt keine verbotenen Bestandteile enthält. Die Produkte sind bereit für den Versand nach Japan, wo der Importeur die Zollabfertigung übernehmen wird.

Was sind mögliche Fallstricke bei der Einfuhr von Kosmetika nach Japan?

1- Unbewusster Verlust des Eigentums an Produktrechten in Japan

Die Suche nach dem richtigen Partner kann Ihr Schlüssel zum Erfolg auf dem japanischen Kosmetikmarkt sein. Denn sie verfügen über die Lizenzen für die Vermarktung, den Verkauf und den Vertrieb der Produkte und können als Ihr eingetragener Importeur fungieren. Oft machen Markeninhaber den Fehler, die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen ihrem Vertriebspartner zu überlassen, und riskieren so, die Produktrechte in Japan zu verlieren. Genau hier machen wir den Unterschied. COVUE dient als neutraler Geschäftspartner für ausländische Kosmetikmarken in Japan. Mit uns können Sie Ihr Geschäft so führen, wie Sie wollen, ohne sich um den Verlust von Produktrechten sorgen zu müssen.

2- Falsche Angaben auf Produktetiketten sind gesetzlich verboten.

In Japan sind die Kennzeichnung und die Angaben für Kosmetika und Quasi-Arzneimittel streng geregelt.

Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung und wahrheitsgemäße Angaben sind erforderlich. Gelegentlich muss das MHLW Ihre Angaben genehmigen, bevor Sie sie vermarkten oder bewerben können. Ungeprüfte Angaben in der Werbung und auf Etiketten müssen entfernt werden. Dazu gehören irreführende oder falsche Angaben, z. B. über die Qualität des Produkts, sowie unklare und zweideutige Angaben über das Herkunftsland. Der japanische Zoll könnte Ihre Produkte zurückweisen, wenn Sie die japanischen Gesetze nicht befolgen und keine ordnungsgemäßen Unterlagen vorlegen.

COVUE stellt sicher, dass Ihre Produkte in jeder Phase des Prozesses den japanischen Gesetzen entsprechen. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen für die Einfuhr nach Japan zur Verfügung.

Schlussfolgerung 

Die Einfuhrgesetze und -verfahren können sich je nach Produktkategorie leicht unterscheiden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie einen Partner finden, der als Importeur of Record fungieren kann und über die in Japan benötigten Einrichtungen und Lizenzen verfügt. Darüber hinaus kann Ihr Importeur Ihre Schönheitsprodukte kategorisieren und vor der Einfuhr in Ihrem Namen die Produktkonformität sicherstellen.

Haben Sie Schwierigkeiten, Kosmetikprodukte nach Japan zu importieren? 

Komplexe Vorschriften, endloser Papierkram und enge Sprachbarrieren können überwältigend sein. Aus diesem Grund bietet COVUE Lösungen für diese Herausforderungen. Unsere End-2-End-Lösungen für den Markteintritt in Japan bieten fachkundige Beratung und Unterstützung während des gesamten Importprozesses und erleichtern Ihnen den Eintritt in den japanischen Markt und dessen Erfolg.