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Eingeschränkte Gegenstände, die ein Verfahren für die Einfuhr nach Japan erfordern

Eingeschränkte Gegenstände, die ein Verfahren für die Einfuhr nach Japan erfordern

Das Mitbringen bestimmter Gegenstände nach Japan kann verboten oder eingeschränkt sein. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich zu vergewissern, ob die Gegenstände, die Sie nach Japan mitbringen möchten, erlaubt sind oder nicht. Im Folgenden finden Sie eine Liste von Gegenständen, für die Beschränkungen gelten und für deren Einfuhr nach Japan ein Verfahren erforderlich ist.

1. Pflanzen/Boden

Für viele Waren ist ein von der ausführenden Regierungsstelle ausgestelltes Kontrollzertifikat erforderlich. Pflanzen ohne Inspektionszertifikat werden gemäß dem Pflanzenschutzgesetz entsorgt. Bei einigen Quarantäneschädlingen, die bei der Eingangskontrolle technisch schwer zu erkennen sind, müssen die Pflanzen während der Wachstumsperiode in den Ausfuhrländern einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle auf dem Feld unterzogen werden. Die Pflanzen, die dieser Beschränkung unterliegen, werden NICHT zur Einfuhr zugelassen, wenn sie nicht von einer ordnungsgemäßen Bescheinigung begleitet werden, aus der hervorgeht, dass sie im Ausfuhrland einer Kontrolle im Anbaugebiet unterzogen wurden. Sobald bestätigt wurde, dass keine Schädlinge vorhanden sind, können sie nach Japan eingeführt werden.

Bitte denken Sie auch daran, dass Pflanzen, die ursprünglich in einem nicht verbotenen Land erzeugt wurden, nicht zur Einfuhr zugelassen werden, wenn sie entweder aus einem verbotenen Land weiterverkauft oder über ein verbotenes Land nach Japan gebracht werden.

Quelle: http://www.pps.go.jp/english/law/list1-2.html

2. Tierische Produkte / Fleischerzeugnisse

Die meisten Fleischerzeugnisse dürfen nicht nach Japan eingeführt werden, aber es gibt Zeiten, in denen Artikel mit einer Kontrollbescheinigung für Japan erlaubt sind. Alle tierischen Erzeugnisse, einschließlich Fleisch, Organe, Eier, Knochen, Fett, Blut, Haut, Haare, Federn, Horn, Hufe, Sehnen, Rohmilch, Sperma, Kot und Urin, müssen bei der Ankunft in einem japanischen Hafen einer Tierquarantäne unterzogen werden, auch wenn die Erzeugnisse gekühlt, gefroren, gekocht oder vakuumverpackt sind. Die von Ihrem Land ausgestellte Kontrollbescheinigung muss Ihre tierischen Erzeugnisse begleiten. Darüber hinaus gibt es in Japan tierische Erzeugnisse aus bestimmten Ländern und Regionen, die aufgrund des Ausbruchsrisikos von durch Tiere übertragenen Krankheiten nicht eingeführt werden dürfen. Siehe die Liste der Länder und Regionen , die vom Animal Quarantine Service of Japan veröffentlicht wurde.

Quelle: https://www.maff.go.jp/aqs/english/product/import.html

3. Tiere wie Katzen und Hunde

Wenden Sie sich unbedingt vorher an die Tierquarantänestation, wenn Sie Hunde und Katzen einführen, denn es sind Einfuhrkontrollen auf Tollwut und Leptospirose (nur Hunde) erforderlich. Katzen und Hunde, die die Einfuhrbedingungen erfüllen, können die Inspektion in kurzer Zeit abschließen. Sind die Bedingungen jedoch nicht erfüllt, müssen sie für maximal 180 Tage in der Auffangstation der Tierquarantänestation untersucht werden.

Mehr über die Einfuhr von Tieren nach Japan erfahren Sie hier

4. Gegenstände aus CITES-gelisteten Arten

Die Einfuhr vieler Tiere und Pflanzen wird durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) kontrolliert. Dies gilt für Pelze, Lederprodukte und Dinge, die kommerziell genutzt werden, wie z. B. traditionelle chinesische Medizin. Für die Einfuhr von Gegenständen sind die im Washingtoner Übereinkommen vorgesehenen Dokumente erforderlich, z. B. eine Genehmigung des Ausfuhrlandes und eine Einfuhrgenehmigung des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie.

5. Medizinische Produkte, Pharmazeutika und Chemikalien

Japan erlegt Beschränkungen für den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Produkte auf, einschließlich solcher, die mit der Gesundheit zusammenhängen, wie medizinische Produkte, Arzneimittel, landwirtschaftliche Produkte und Chemikalien. Bei diesen Produkten prüft und bewertet der japanische Zoll das Produkt vor dem Versand nach Japan auf seine Importeignung. Für die Einfuhr und den Verkauf dieser Produkte können auch Lizenzen von den zuständigen Aufsichtsbehörden erforderlich sein. Die Verwendung bestimmter Chemikalien und anderer Zusatzstoffe in Lebensmitteln und Kosmetika ist streng geregelt und folgt einem "Positivlisten"-Ansatz.

Die private Einfuhr ist ohne die genannte Lizenzpflicht zulässig, vorausgesetzt, dass die einzuführenden Produkte für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind und dass die Einfuhrmenge innerhalb eines zulässigen Rahmens liegt:

1. Nicht mehr als ein Monatsvorrat an giftigen, gefährlichen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten;

2. Nicht mehr als zwei Monatsvorräte an nicht verschreibungspflichtigen oder arzneimittelähnlichen Arzneimitteln; oder

3. Nicht mehr als 24 Einheiten (Normalgröße) ähnlicher kosmetischer Mittel.

Bitte beachten Sie, dass Körper-(Hand-)seifen, Shampoos, Zahnpasta, Haarfärbemittel und andere Toilettenartikel je nach Inhaltsstoffen unter die Kategorie der Quasi-Arzneimittel oder Kosmetika fallen können. Tierarzneimittel unterliegen Einfuhrbeschränkungen gemäß dem japanischen Gesetz zur Sicherung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, regenerativen und zellulären Therapieprodukten, Gentherapieprodukten und Kosmetika (Pharmaceuticals and Medical Devices Act, oder PMD Act). Weitere Informationen über verbotene und eingeschränkte Einfuhren finden Sie im Abschnitt FAQ auf der Website des japanischen Zolls).

6. Feuerwaffen und Schwerter

Wenn Sie in Japan Jagdgewehre, Luftgewehre und Schwerter einführen möchten, müssen Sie bei der Präfekturkommission für öffentliche Sicherheit eine Genehmigung für den Besitz einholen. Der Besitz von Waffen ist nach dem Gesetz über Feuerwaffen und Schwerter grundsätzlich verboten.

Gesetz über die Kontrolle von Feuerwaffen und Schwertern, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Waffen bei Verbrechen oder Unfällen verwendet werden. Die Gegenstände, die besessen oder eingeführt werden dürfen, sind in Artikel 14 des Gesetzes über die Kontrolle von Feuerwaffen und Schwertern aufgeführt, z. B. "alte Feuerwaffen wie Luntenschlosswaffen, die einen Kunst- oder Antiquitätenwert haben, oder Schwerter mit Kunstwert".

Quelle : https://www.customs.go.jp/english/c-answer_e/imtsukan/1808_e.htm; https://www.mofa.go.jp/policy/un/disarmament/weapon/report0306.html

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