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COVID-19 Update: Importbeschränkungen für Masken und Desinfektionsmittel

COVID-19 Update: Importbeschränkungen für Masken und Desinfektionsmittel

Während die COVID-19-Pandemie weiter wütet, steigt der Bedarf an Masken und Desinfektionsmitteln weiter an. Der japanische Zoll hat bei der Zollabfertigung usw. einen flexibleren Ansatz für die Ein- und Ausfuhr von Masken, Desinfektionsmitteln usw. gewählt.

Welche Importbeschränkungen gibt es in Japan für Masken und Desinfektionsmittel?

Importieren von Masken Stoff Baumwolle

Bei der Einfuhr von Einweg-Hygienemasken aus Kunstfaservlies für den allgemeinen Gebrauch oder solchen Masken, die unter dem Einfuhrtarifcode 6307.90-029 klassifiziert sind, sind keine Vorschriften oder Einfuhrbeschränkungen erforderlich, wenn Sie Ihre Artikel nicht als Medizinprodukt oder Ausrüstung deklarieren. Sie benötigen lediglich eine IOR, wenn Sie diese Produkte importieren. Erfahren Sie hiermehr über unsere IOR-Services

Importieren von Masken für Gesundheit, Schutz

- Solche Masken wie N95, chirurgische Masken fallen unter die Medizinproduktklasse 1 und müssen eine MHLW-Zulassung erhalten. Auf der Grundlage ihrer Funktion usw. könnten solche Masken unter die Definition eines medizinischen Geräts gemäß dem "Gesetz zur Sicherung von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Produkten einschließlich Arzneimitteln und Medizinprodukten" des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt fallen und als solche für den Import beschränkt werden. Jedes Unternehmen usw., das Importe in Erwägung zieht, sollte sich im Voraus bei seinem präfekturalen Arzneimittelvertriebsbüro erkundigen.

Für Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind dazu bestimmt, für den menschlichen Körper verwendet zu werden und fallen daher unter medizinische Güter und Geräte.

Für die Einfuhr von Desinfektionsmitteln nach Japan ist ein MHLW-Antrag erforderlich.