Wie man in Japan Konformitätsetiketten für Lebensmittel erstellt: Eine vollständige Anleitung
Die Einführung Ihrer Lebensmittelprodukte in Japan eröffnet spannende Möglichkeiten. Mit dem richtigen Ansatz kann die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung ein reibungsloser und unkomplizierter Prozess sein. Unabhängig davon, ob Ihre Produkte haltbar, verderblich oder irgendwo dazwischen sind, liegt der Schlüssel zu einem erfolgreichen Markteintritt in einer genauen und konformen Kennzeichnung.
Nach japanischem Recht müssen Ihre Lebensmitteletiketten bestimmte Standards erfüllen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Gut gekennzeichnete Produkte entsprechen nicht nur den japanischen Vorschriften, sondern stärken auch das Vertrauen der Verbraucher und erhöhen die Glaubwürdigkeit Ihrer Marke. Dieser Leitfaden führt Sie durch die wesentlichen Elemente der Lebensmittelkennzeichnung und konzentriert sich dabei auf die neuesten Anforderungen und Konformitätsstandards, die Sie für einen reibungslosen Eintritt in den japanischen Markt beachten müssen.
Übersicht über die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung in Japan
Lebensmitteletiketten spielen eine wichtige Rolle dabei, Verbrauchern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie wichtige Informationen wie Inhaltsstoffe, Allergene und Nährwerte klar darstellen. In Fällen, in denen Bedenken hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit auftreten, ermöglicht eine genaue Kennzeichnung auch eine schnelle und effektive Rückverfolgung von Produkten – was Behörden und Marken dabei hilft, schnell zu reagieren, um Risiken zu minimieren.
In Japan unterliegt die Kennzeichnung von Lebensmitteln dem Lebensmittelkennzeichnungsgesetz, das einheitliche, standardisierte Vorschriften für die Darstellung von Lebensmittelinformationen festlegt. Dieses Gesetz legt die obligatorischen Kennzeichnungselemente fest – darunter Inhaltsstoffe, Nährwerte, Allergene und Herkunftsland – mit dem Ziel, Lebensmittelsicherheit, genaue Rückverfolgbarkeit und Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten. Alle in Japan tätigen Lebensmittelunternehmen müssen diese Vorschriften einhalten, um Verzögerungen beim Zoll, Strafen oder Produktablehnungen zu vermeiden.
Das Gesetz fördert auch eine bessere Gesundheit, indem es eine angemessene Ernährung und Lebensmittelverwaltung fördert. Seit 2025 sind alle Übergangsfristen für Änderungen der Anforderungen abgelaufen, darunter die Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln (März 2020), die Angabe des Herkunftslandes (März 2022) und Aktualisierungen der GVO-Kennzeichnung (März 2023). Unternehmen müssen nun die vollständige Einhaltung dieser Standards sicherstellen, um Verzögerungen beim Markteintritt oder mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ihr Importeur (Importer of Record, IOR) oder Zollanwalt (Attorney for Customs Procedures, ACP) ist dafür verantwortlich, das Konformitätsetikett Ihres Produkts im Rahmen des Einfuhranmeldeverfahrens einzureichen. Letztendlich ist jedoch der Markeninhaber dafür verantwortlich, korrekte Angaben zu machen und sicherzustellen, dass das Etikett vor dem Verkauf ordnungsgemäß auf dem Produkt angebracht wird.
Lassen Sie uns nun alle Details dazu betrachten, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Lebensmitteletikett den umfassenden japanischen Gesetzen zur Lebensmittelkennzeichnung entspricht.
Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung in Japan

Obligatorische Angaben auf Lebensmitteletiketten
1. Produktname:
- Der Name des Produkts muss klar sein und den tatsächlichen Inhalt des Produkts genau widerspiegeln. Handelt es sich beispielsweise um eine Mischung, sollte dies im Namen zum Ausdruck kommen (z. B. „Gemüsesuppenmischung” oder „Kräuterteemischung”).
2. Zutatenliste:
- Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt werden. Dazu gehören alle Zusatzstoffe, Konservierungsmittel und Aromastoffe, die in dem Produkt verwendet werden. Nicht konforme oder nicht zugelassene Zusatzstoffe können dazu führen, dass das Produkt von den japanischen Behörden abgelehnt wird.
- Wichtig: Die japanischen Zoll- und Gesundheitsbehörden führen häufig Stichproben durch, um den Inhalt von Produkten zu überprüfen. Wenn bei den Tests Inhaltsstoffe festgestellt werden, die Beschränkungen unterliegen, verboten sind oder nicht ordnungsgemäß angegeben wurden – oder wenn sie nicht mit den in der Einfuhranmeldung angegebenen Informationen übereinstimmen –, kann das Produkt markiert, verzögert oder ganz zurückgewiesen werden. Eine genaue und transparente Angabe der Inhaltsstoffe ist entscheidend, um Compliance-Probleme zu vermeiden.
3. Nährwertangaben:
- Japan verlangt detaillierte Nährwertangaben, darunter die folgenden:
(pro 100 g Portionsgröße)- Kalorien (Energie)
- Proteingehalt
- Fettgehalt
- Kohlenhydrate (einschließlich Zucker)
- Natriumgehalt
- Diese Angaben müssen korrekt sein und den Nährwert des Produkts widerspiegeln.
- Die Nährwertangaben müssen auf der Verpackung in japanischer Sprache angegeben sein. Selbst wenn das importierte Produkt Nährwertangaben in einer Fremdsprache enthält, müssen diese gemäß den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsstandards in japanischer Sprache angegeben werden.
- In Nährwertangaben anderer Märkte wird Natrium in der Regel als „Natriumgehalt“ angegeben. In Japan müssen Nährwertangaben jedoch die Natriummenge in „Salzäquivalent“ umrechnen und als solches ausweisen.
4. Informationen zu Allergenen:

- Obligatorische Allergene:
Die folgenden Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein:- Garnele (えび)
- Krabbe (かに)
- Walnuss (くるみ)
- Weizen (小麦)
- Buchweizen (Soba) (そば)
- Ei (卵)
- Milch (乳)
- Erdnuss (落花生)
- Andere Allergene:
Es gibt 20 weitere häufige Allergene wie Mandeln, Soja, Sesam und andere. Wenn eines dieser Allergene in dem Produkt enthalten ist, wird empfohlen, dies ausdrücklich anzugeben, derzeit ist dies jedoch nicht vorgeschrieben. - Wenn ein Allergen in den Zutaten enthalten ist, kann es direkt nach dem Namen der Zutat in Klammern angegeben werden, z. B. „Name der Zutat (enthält XXX Allergen)“. Bei Allergenen wie Milch sollte es als „(enthält Milchbestandteile)“ angegeben werden.
- Alternativ können alle Allergene auch am Ende der Zutatenliste in einem separaten Abschnitt aufgeführt werden, z. B. „Enthält: XXX, YYY, ZZZ“. Wenn ein Allergen in einem Zusatzstoff enthalten ist, sollte dem Namen der Substanz eine Klammer folgen, z. B. „Name der Substanz (abgeleitet von XXX-Allergen)“. Bei Milch sollte es heißen „(abgeleitet von Milch)“.
- In Ländern wie den USA und der EU können Produkte als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden, wenn der Glutengehalt unter 20 ppm liegt. In Japan hingegen muss Weizen auf dem Allergenetikett angegeben werden, wenn das Produkt eine messbare Menge an Weizenprotein enthält, unabhängig davon, ob es die Kriterien für glutenfreie Produkte erfüllt. Daher kann es sein, dass ein Produkt, selbst wenn es als „glutenfrei“ gekennzeichnet ist, je nach Weizenproteingehalt dennoch eine Allergenkennzeichnung mit dem Hinweis „enthält Weizen“ erfordert. Es ist daher wichtig, auf dieses Detail zu achten.

5. Verfallsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum:
- Mindesthaltbarkeitsdatum (賞味期限): Bei haltbaren Produkten, einschließlich Konserven, muss das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden. Dieses gibt an, wann das Produkt seine optimale Qualität erreicht hat.
- Verbrauchsdatum (消費期限): Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Milchprodukten oder Frischwaren ist das Verbrauchsdatum anzugeben, das den letzten Tag angibt, an dem das Produkt sicher verzehrt werden kann.
- Format: Das Datum muss im Format Jahr-Monat-Tag angegeben werden (z. B. 2025.05.12).
6. Lagerungshinweise:
- Die Lagerungshinweise müssen klar und verständlich sein, insbesondere für Artikel, die besondere Bedingungen benötigen, um frisch zu bleiben. Beispielsweise sollte auf den Etiketten angegeben sein, ob das Produkt gekühlt werden muss, an einem kühlen, trockenen Ort gelagert werden sollte oder vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden muss.
7. Herkunftsland:
- Das Herkunftsland muss klar angegeben werden. Dies ist besonders wichtig für importierte Lebensmittel, um Transparenz zu gewährleisten und den Verbrauchern zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
8. Angaben zum Hersteller/Importeur:
- Der Name und die Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen auf der Verpackung angegeben sein. Dies gewährleistet die Rückverfolgbarkeit im Falle von Rückrufaktionen oder Qualitätsproblemen.
Spezifische Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Produkte
- Nahrungsergänzungsmittel:
- Gesundheitsbezogene Angaben: Wenn ein Produkt gesundheitsbezogene Angaben enthält, beispielsweise zur Förderung einer besseren Verdauung oder zur Stärkung des Immunsystems, muss es einer zusätzlichen behördlichen Prüfung unterzogen werden und eine Genehmigung erhalten, bevor diese Angaben auf dem Etikett aufgeführt werden dürfen.
- Besondere Inhaltsstoffe: Nahrungsergänzungsmittel, die Substanzen wie Kräuterextrakte, Vitamine oder Mineralien enthalten, müssen die spezifischen Mengen pro Portion deutlich angeben.
- Gentechnisch veränderte Produkte (GVO):
- Wenn das Produkt gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe enthält, müssen diese deutlich gekennzeichnet sein. Japan hat strenge Vorschriften für gentechnisch veränderte Produkte, und wenn diese nicht korrekt gekennzeichnet sind, kann dies dazu führen, dass das Produkt vom Markt genommen wird.
Vorschriften zu Schriftart und Etikettengröße
- Farbkontrast:
- Der Text und die Ränder auf dem Etikett müssen sich vom Hintergrund abheben, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher die wichtigen Informationen auf dem Etikett leicht lesen können.
- Schriftart und Größe:
- Die Schriftart selbst muss einfach und gut lesbar sein – dekorative oder übermäßig stilisierte Schriftarten sollten vermieden werden, um Klarheit und Konformität zu gewährleisten.
- Die Mindestschriftgröße für Etiketten muss 8 Punkt betragen. Bei kleinen Etiketten (unter 150 cm²) ist jedoch eine Schriftgröße von 5,5 Punkt zulässig.
- Wichtig: Die Schriftgröße gilt für die gesamte Oberfläche der Verpackung, einschließlich der Vorderseite mit Produktname, Bildern und anderen Details. Etiketten, die kleiner als 150 cm² sind, müssen bestimmte Vorschriften zur Schriftgröße erfüllen, um gut lesbar zu sein.
Sonderkennzeichnungsfälle
- Künstliche Süßstoffe:
- Wenn ein Produkt Aspartam oder ähnliche künstliche Süßstoffe enthält, muss es mit folgendem Warnhinweis gekennzeichnet sein: „Enthält L-Phenylalaninverbindungen.“
- Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht für kleine Behälter:
- Bei Behältern unter 30 cm² können bestimmte Kennzeichnungsangaben weggelassen werden, wie zum Beispiel:
- Zutaten
- Zusatzstoffe
- Herkunftsland
- Nährwertangaben
- Herstellerinformationen
- Sicherheitsrelevante Informationen wie Allergene, Verfallsdatum und Lagerungshinweise dürfen jedoch nicht weggelassen werden.
- Bei Behältern unter 30 cm² können bestimmte Kennzeichnungsangaben weggelassen werden, wie zum Beispiel:
- Lebensmittel mit bestimmten Inhaltsstoffen:
- In Japan müssen Lebensmittel, die bestimmte Inhaltsstoffe wie Coleus forskohlii, Chelidonium, Pueraria mirifica und Traubensilberkerze enthalten, auf der Verpackung einen Hinweis darauf tragen, dass das Produkt „bestimmte Inhaltsstoffe“ enthält.
- Beispielsweise müssen Produkte, die Pueraria mirifica enthalten, einen Warnhinweis tragen, dass der Inhaltsstoff aufgrund seiner potenziellen Gesundheitsrisiken besondere Aufmerksamkeit erfordert. Wenn Sie ungewöhnliche Symptome feststellen, sollten Sie die Einnahme des Produkts sofort einstellen und einen Arzt konsultieren. Es wird außerdem empfohlen, sich bei Nebenwirkungen an die angegebenen Kontaktdaten zu wenden.
- Mehrsprachige Beschriftung
- Alle erforderlichen Compliance-Elemente (Inhaltsstoffe, Allergene, Nährwerte usw.) müssen auf Japanisch angegeben werden, unabhängig davon, ob das Produkt eine mehrsprachige Kennzeichnung aufweist. Sie können andere Sprachen hinzufügen, solange keine Widersprüche zwischen den Sprachen bestehen und die japanische Version Vorrang hat. Fremdsprachige Angaben oder Formulierungen, die den japanischen Kennzeichnungsvorschriften widersprechen, müssen entfernt oder abgedeckt werden.
Optionen für die Platzierung von Etiketten
Die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnung betrifft nicht nur das, was Sie sagen, sondern auch wie und wo Sie es sagen. In Japan haben Marken in der Regel zwei Möglichkeiten, um ihre Produkte mit japanischen Kennzeichnungen zu versehen:
- Option 1: Aufkleber anbringen
Bringen Sie einen schwarz-weißen japanischen Aufkleber direkt auf Ihrer Originalverpackung an. Dies ist die gängigste Methode für importierte Produkte. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass alle Angaben auf der ausländischen Verpackung auch in Japan zulässig sind. Wenn die Originalverpackung Angaben enthält, die nach japanischem Recht nicht zulässig sind, wie z. B. nicht genehmigte gesundheitsbezogene Angaben oder vage Aussagen (z. B. „stärkt das Immunsystem“), müssen diese Bereiche abgedeckt oder entfernt werden. - Option 2: Lokalisierung und Druck spezieller Verpackungs
Für Marken, die ein einheitlicheres Erscheinungsbild wünschen oder sich auf den Einzelhandel konzentrieren, ist es möglich, alle Verpackungsinhalte ins Japanische zu lokalisieren und vollständig konforme Verpackungen für den japanischen Markt herzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Elemente – einschließlich Layout, Schriftgröße und Terminologie – von Anfang an korrekt formatiert sind.
Strafen bei Nichteinhaltung
- Die Nichteinhaltung der japanischen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung kann schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben. Dazu gehören:
- Verwaltungsmaßnahmen: Dazu können offizielle Verwarnungen, vorgeschriebene Korrekturen oder die vorübergehende Aussetzung von Importen gehören.
- Geldstrafen und Zurückweisungen: Nicht konforme Produkte können vom Zoll zurückgewiesen oder aus den Verkaufsregalen genommen werden, was zu finanziellen Verlusten und Rufschädigung führen kann.
- Marktsperre: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen – wie beispielsweise gefälschten Etiketten oder nicht deklarierten Allergenen – können die Aufsichtsbehörden das Produkt oder die Marke für künftige Importe nach Japan einschränken oder auf eine schwarze Liste setzen.
Inspektionen und Durchsetzung
- Das Lebensmittelkennzeichnungsgesetz ist zwar ein innerstaatliches Gesetz, das nicht direkt für ausländische Unternehmen mit Sitz außerhalb Japans gilt, aber es ist für alle Lebensmittel, die innerhalb des Landes verkauft oder vertrieben werden, uneingeschränkt durchsetzbar.
- Bei importierten Lebensmitteln liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften beim japanischen Importeur oder inländischen Verkäufer. Bei Bedarf kann der Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (MAFF) Vor-Ort-Kontrollen dieser Parteien genehmigen, um die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften zu überprüfen.
- Überprüfung von Aufzeichnungen und Dokumenten zu Inhaltsstoffen und Kennzeichnung
- Probenahme von Lebensmitteln zu Testzwecken
- Befragen Sie Mitarbeiter und betroffene Parteien, um die Richtigkeit der Angaben auf dem Etikett zu überprüfen.
- Bei Feststellung von Verstößen kann der Importeur oder Verkäufer zu Korrekturmaßnahmen wie Neuetikettierung, Produktrückruf oder Verkaufsstopp verpflichtet werden, was direkte Auswirkungen auf Ihr Geschäft in Japan hat.
Die Lebensmittelkennzeichnung in Japan ist nicht nur eine Übersetzung. Es handelt sich um eine behördliche Kontrollstelle, die darüber entscheidet, ob Ihr Produkt den Zoll passiert und in die Regale gelangt.
Vergewissern Sie sich vor dem Versand, dass Ihre Angaben zu Inhaltsstoffen, Allergenen, Nährwertangaben und Verpackungsstruktur mit dem japanischen Lebensmittelkennzeichnungsgesetz und den Einfuhrmeldepflichten übereinstimmen.
COVUE unterstützt internationale Marken bei der Überprüfung gesetzlicher Vorschriften, der Validierung von Etiketten und der Koordinierung von Importwegen, um sicherzustellen, dass Ihre Lebensmittelprodukte vom ersten Tag an korrekt nach Japan eingeführt werden.