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TOYS Import: Japan Anforderungen und Vorschriften

TOYS Import: Japan Anforderungen und Vorschriften

Um Spielzeug in Japan vertreiben und verkaufen zu können, müssen die Hersteller nachweisen, dass sie das japanische Lebensmittelhygienegesetz, allgemein bekannt als "Japan Food Sanitation Law (JFSL)", und/oder den japanischen Spielzeugsicherheitsstandard (ST-Standard) erfüllen. Darüber hinaus müssen alle Spielzeuge, die dem ST-Standard entsprechen, das Safety Toy Mark (ST Mark) tragen. Gehen Sie eine Partnerschaft mit Approved Laboratory ein, um Spielzeuge sicher auf den japanischen Markt zu bringen.

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

Die Anforderungen an Spielzeug, das für Japan bestimmt ist, sind

- Die gesetzlichen Anforderungen des "Japan Food Sanitation Law (JFSL)".

- Der freiwillige Japanische Spielzeugsicherheitsstandard (ST-Standard) und das Sicherheitsspielzeugzeichen

JAPANISCHES LEBENSMITTELHYGIENEGESETZ (JFSL) - GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

Verabschiedet als Gesetz Nr. 233, 1947 von der MHLW, sind die Spezifikationen und Standards für Lebensmittel unter dem JFSL unter Notifikation Nr. 370, 1959 "Spezifikationen und Standards für Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe, etc.

Wie lässt sich JFSL auf Spielzeug anwenden?        

Die Notifizierung enthält auch technische Spezifikationen und Normen für Spielzeug. Das Gesetz schreibt vor, dass die Verwendung eines Spielzeugs in der Form, in der es vermarktet werden soll (Fertigprodukte), einschließlich Farben und ähnlicher Oberflächenbeschichtungsmaterialien auf Spielzeug, zum Nachweis der Konformität geprüft werden muss. Spielzeuge, die in den Geltungsbereich des JFSL fallen, sind definiert als:

- Spielzeug, einschließlich Schnuller, das dazu bestimmt ist, direkt mit dem Mund des Säuglings in Berührung zu kommen (z. B. Mundharmonikas).

- Luftballons, Tonerde, Puppen, Haushaltsspielzeug, Spielzeug zur Förderung der geistigen Entwicklung (nur solche, die mit dem Mund des Kindes in Berührung kommen können), Masken, Origami (Faltpapier), Rasseln, Roly-Polies, Spielzeugtiere, Spielzeugbausteine, Spielzeugtelefone, Spielzeugschmuck, Spielzeugfahrzeuge, Utsushi-e (Aufkleberspielzeug) und Holzklötze.

- Spielzeugzubehör, das in Kombination mit den oben genannten Spielzeugen gespielt werden kann (z. B. Schienen für eine Spielzeugeisenbahn).

ST STANDARD UND ST MARK PROGRAMM - FREIWILLIGE ANFORDERUNG

ST-Norm 1971 legte die JTA, eine vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie genehmigte Einrichtung von öffentlichem Interesse, die japanische Spielzeugsicherheitsnorm (ST-Norm) fest, um die Sicherheit von Spielzeug für Kinder zu gewährleisten. Er deckt alle gesetzlichen Anforderungen der JFSL für Spielzeug ab, wie sie von der MHLW festgelegt wurden. Der ST-Standard besteht aus drei Sicherheitsnormen:

1. ST Teil 1 - Mechanische und physikalische Eigenschaften.

2. ST Teil 2 - Entflammbarkeit.

3. ST Teil 3 - Chemische Eigenschaften.

Nach dem ST-Standard kann ein benanntes ausländisches Prüflabor (ein Labor, das kein benanntes Prüflabor in Japan ist) nur den ST-Standard Teil 3 "Chemische Eigenschaften" bedienen.

ST-Zeichen

Das ST-Mark-Programm in Kürze:

- Der JTA schließt mit einem Unternehmen, das Spielzeug herstellt, einführt oder verkauft, eine Lizenzvereinbarung für das ST-Zeichen ab. - Eine vom JTA zugelassene Prüfstelle führt Konformitätstests mit der ST-Norm für Spielzeug durch, das von dem Unternehmen hergestellt, importiert oder verkauft wird.

- Die JTA erteilt dem Unternehmen eine Lizenz für das Inverkehrbringen von Spielzeug oder dessen Verpackung mit dem ST-Zeichen.

- Das JTA entschädigt die Lizenznehmer der ST-Marke für fehlerhaftes Spielzeug, das die ST-Marke trägt

SCHWERPUNKT AUF CHEMISCHEN TESTS (ST TEIL 3)

1. Abdampfrückstand

2. Formaldehyd

3. Schwermetalle

4. Migration von Farbstoffen

5. Phenol

6. Verbrauch von Kaliumpermanganat

7. Phthalate (BBP, DBP, DEHP, DIDP, DINP und DNOP

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COVUE bietet Marken und Erstausrüstern die vollständige Einhaltung der japanischen Einfuhr- und Marktvorschriften. Wir sind mehr als ein ACP oder IOR, wir sind der direkte Marktlizenzinhaber für Japan-Import, Verkauf & Marketing, Herstellung, Reparatur & Steuervertretung. 

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